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© 2017 / Kuglerhof Appartements

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VERANTWORTLICH FÜR

DEN INHALT

Kuglerhof Appartements

Andreas Winkler

Wirlsdorfer Straße 15

9871 Seeboden am Millstätter See

Österreich

+43 4762 81423

buchung@kuglerhof.at

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Design & Umsetzung

www.fuergestaltung.at

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@ Fotos für diese Webseite:

Archiv Kap4613, Franz Gerdl, Gert Perauer, Jörg Reuther, Kärnten-Werbung – Zupanc, Roland Haschka, Steve Haider

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HAFTUNG UND COPYRIGHT

Sämtliche Zahlen und Texte auf unsere Website wurden sorgfältig geprüft. Trotzdem kann keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden. Texte, Bilder und Grafiken dieser Seite dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Eigentümer verwendet werden. Alle Informationen und Erklärungen unserer Internetseiten sind unverbindlich. Wir übernehmen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte keine Garantie. Aus den Inhalten dieser Internetseiten können sich auch keine Rechtsansprüche ergeben. Sollten Ihnen Fehler im Inhalt auffallen, ersuchen wir Sie uns zu kontaktieren, damit wir diese korrigieren können. Wir identifizieren uns nicht mit dem Inhalt der Seiten, bzw. Unterseiten auf die gelinkt wird und übernehmen dafür keine Haftung. Sollte eine der Seiten, auf die wir linken, bedenkliche Inhalte aufweisen oder nicht vom jeweiligen Seiteninhaber erwünscht sein, dann wird der jeweilige Link sofort gelöscht.

AGB

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Grundsätzlich gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006

1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind , diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.

2. Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. Die Anzahlung ist im Falle bis spätestens 7 Tage vor der Beherbergung zu bezahlen. 

 

WEITERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Weitere Geschäftsbedingungen:

1. Laut Verordnung der Marktgemeinde Seebodoen vom 29.10.2015 sind Ortstaxen für die Unterbringung von Gästen vorgeschrieben. Zur Entrichtung der Abgabe sind alle Personen verpflichtet, die im Gemeindegebiet, ohne dort einen Wohnsitz zu haben, in Beherbergungsbetrieben im Sinne des § 1 Abs. 3 Meldegesetz 1991 oder in Privatunterkünften nächtigen. Von der Abgabepflicht sind befreit: 1. Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 17. Lebensjahr vollenden. 2. Menschen mit Behinderung, bei denen der Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt, sowie eine Begleitperson. Weiter Punkte erhalten Sie auf Anfrage, bzw. können Sie der Verodnung entnemen.

2. Die Ortstaxe beträgt je abgabenpflichtiger Person und Nächtigung nach § 2 Abs. 1 im Gebietsteil (Zone) während der Jahreszeit

- Hauptsaison von 01.05. bis 31.10. 2,70 Euro

- Übrige Zeit  1,90 Euro

3. Die Ortstaxe wird als Nebenkosten angeführt. 

4. Die Kosten für die einmalige Endreinigung des Appartements werden unter den Nebenkosten angeführt. Weitere Zwischenreinigungen können auf Wunsch erfolgen und werden entsprechend den geltenden Sätzen mit der Schlussrechnung verrechnet.

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RÜCKTRITT – STORNOGEBÜHR

Grundsätzlich gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006

1. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

2. Außerhalb des festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis

- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis

- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis 

3. Wurde der Beherbungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

4. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er druch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbgungssbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann.

5. Die maximale Dauer eines Beherbungsvertrages ist für 365 Tage möglich. Danach endet der Vertrag automatisch. Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.

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NICHTRAUCHER – RAUCHER?

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unserem Haus das Rauchen nicht gestattet ist. Wir bitten Sie in den Zimmern nur auf dem Balkon zu rauchen.

 

TIERE

Haustiere nach Absprache.

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